Pflegeberatung
Pflegebedürftigkeit kann sich schleichend entwickeln oder aber pötzlich und unerwartet eintreten, zum Beispiel aufgrund von Erkrankung oder Unfall. Pflegesituationen können herausfordernd und belastend sein. Die Pflegeberatung ist ein Angebot der NataMed, um Menschen in diesen Situationen zur Seite zu stehen.
Wie läuft eine Pflegeberatung ab?
Zuerst machen wir uns ein genaues Bild der Pflegesituation. Dies erfolgt immer mit Blick auf die individuellen Lebensumstände. Danach schlagen wir Ihnen vor, welche Hilfen möglich sind und wie die Versorgung sichergestellt werden kann. Hierbei arbeiten wir eng mit Angehörigen, Ärzten und der Krankenkasse zusammen, um eine optimale Pflegesituation zu erreichen.
Aufgaben der Pflegeberatung
Die ratsuchenden Personen erhalten Auskunft über:
Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung
Hilfe bei der Beantragung der Pflegestufe und sonstiger Leistungen
Begleitung bei Widerspruchsverfahren gegen die erteilte Pflegestufe
Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Pflegedienst
Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung
Leistungen anderer Kostenträger wie z.B. Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)
Versorgung mit Hilfsmitteln
Angebote für die Unterstützung zu Hause (Haushaltshilfedienst, Hausnotruf, ambulanter Pflegedienst usw.)
Tagespflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege
Angebote für pflegende Angehörige
Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
Ambulante Bedarfsermittlung im Rahmen von Anträgen auf ambulante Hilfen (Sozialhilfe)
Der Gesetzgeber schreibt verpflichtende Pflegeberatungsbesuche vor.
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, weil Sie die Pflege privat organisieren, verpflichtet Sie der Gesetzgeber, regelmäßige Pflegeberatungsbesuche in Anspruch zu nehmen. Der ambulante Pflegedienst der NataMed bieten diese Besuche an und kommt zu Ihnen nach Hause. Unsere Pflegefachkraft berät Sie in Ihrer Pflegesituation und gibt wertvolle Anregungen und Hilfestellungen.
Wenn Sie keinen professionellen Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten und Pflegegrad 2 oder mehr haben, können Sie Pflegegeld beantragen, welches Sie zur Finanzierung selbst organisierter Pflege verwenden können. Um die Qualität der häuslichen Pflege zu stärken und pflegende Angehörige zu unterstützen, schreibt der Gesetzgeber (nach § 37 Abs. 3 SGB XI) verpflichtende Pflegeberatungsbesuche vor. Die Kosten dafür werden von der Pflegekasse übernommen.
Häufig gestellte Fragen:
Was kostet die Pflegeberatung durch den ambulanten Pflegedienst?
Eine Pflegeberatung ist für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegraden in der Regel kostenlos, da die Kosten von der Pflegekasse getragen werden. Dies gilt für die obligatorischen Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI sowie für die freiwillige Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Was passiert, wenn ein pflegebedürftige Mensch mit Pflegegrad keine Pflegeberatung macht?
Wenn eine notwendige Pflegeberatung (Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI) nicht durchgeführt wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vollständig einstellen. Die Pflegekasse sendet eine Erinnerung und gibt eine Frist zum Nachholen der Beratung. Wird diese Frist nicht eingehalten, erfolgt zunächst eine Kürzung des Pflegegeldes, im Wiederholungsfall kann es ganz gestrichen werden.